1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Hotel und Freizeitpark Dorf Münsterland Betriebsgesellschaft m.b.H. („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen sowie Reservierungen und Gutscheinen hierfür oder damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services, insbesondere Merchandise, die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt (zusammen „Angebote“).
Als Endkunden im Sinne dieser AGB gelten auch Personen, die Tickets oder andere Angebote nicht unmittelbar vom Veranstalter erworben haben, aber aufgrund einer zulässigen Übertragung oder eines sonstigen zulässigen Erwerbs zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind.
Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Dorf Münsterland, Haidkamp 1, 48739 Legden.
Die vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf, Deutschland, gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen („vivenu“), stellt Software- und sonstige Dienstleistungen („vivenu-Services“) zur Verfügung, die es Veranstaltern ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Technologieanbieterin und kein Veranstalter oder Ticketbroker.
2. Vertragsschluss
Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorgangs über die vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie „powered by vivenu“ oder vergleichbaren Hinweisen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die vivenu-Services zur Bewerbung, zum Angebot oder zum Vertrieb der Tickets nutzt.
Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets, über die Veranstaltung selbst oder über damit zusammenhängende Leistungen zustande, soweit vivenu nicht ausdrücklich und abweichend gesetzlich verpflichtet ist.
Ein Anspruch des Endkunden auf den Abschluss eines Vertrages mit dem Veranstalter besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, den Abschluss eines Kaufvorgangs von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzhinweise, Widerrufsbelehrungen, Teilnahmevoraussetzungen oder Beschränkungen, insbesondere Kontingent- oder Mengenbegrenzungen, abhängig zu machen. Der Veranstalter und vivenu im Auftrag des Veranstalters sind berechtigt, Kaufvorgänge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Der Gesamtpreis eines Kaufvorgangs wird vom Veranstalter festgelegt und setzt sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis sowie etwaigen Gebühren, Steuern und sonstigen im Bestellprozess ausgewiesenen Entgelten zusammen. Der Endkunde wird vor Abschluss des Bestellvorgangs über den zu zahlenden Gesamtpreis informiert. Die Zahlung kann ausschließlich über die jeweils im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten erfolgen.
Der Vertrag zwischen Veranstalter und Endkunde kommt erst mit der entsprechenden Bestätigung durch vivenu im Auftrag des Veranstalters zustande, etwa durch Zusendung einer Transaktionsbestätigung, durch Zuteilung eines Tickets oder durch eine sonstige ausdrückliche Bestätigung. Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein begründet noch keinen Anspruch auf Teilnahme an einer Veranstaltung.
Sollte es aufgrund technischer Probleme zu einer Überschreitung von Ticketkontingenten kommen, kann der Veranstalter oder vivenu im Auftrag des Veranstalters den Endkunden hierüber informieren und betroffene Tickets unter Rückzahlung des hierfür gezahlten Gesamtpreises stornieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.
vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.
3. Ticket Form
Sofern vom Veranstalter oder durch vivenu im Auftrag des Veranstalters nichts Abweichendes mitgeteilt wird, erhält der Endkunde nach dem Kauf eine automatische Bestellbestätigung sowie eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets oder den für den Ticketabruf erforderlichen Informationen.
Die Form der Tickets richtet sich nach den vom Veranstalter vorgesehenen Zutritts- und Zulassungsmodalitäten und wird dem Endkunden im Rahmen des Kaufvorgangs mitgeteilt, etwa als Download, zum Ausdruck, als digitale Wallet-Lösung oder in sonstiger digitaler Form. Zur Teilnahme an einer Veranstaltung ist das Ticket in der jeweils mitgeteilten Form vorzulegen. Die Bestellbestätigung allein berechtigt nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung.
Sofern vom Veranstalter vorgesehen, können ausgedruckte und versendete Tickets („Hardtickets“) gegen gesonderte Gebühr bestellt werden.
Der Endkunde ist verpflichtet, Tickets nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort, Sitzplatz, Ticketkategorie und sonstiger wesentlicher Merkmale. Fehlerhafte Tickets sind dem Veranstalter oder vivenu im Auftrag des Veranstalters unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang des Tickets, mitzuteilen.
Die Übertragung des Eigentums an Tickets oder an daraus abgeleiteten Rechten erfolgt erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtpreises sowie etwaiger offener Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvorgang.
Der Endkunde verpflichtet sich, im Rahmen des Bestellvorgangs vollständige, richtige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu im Auftrag des Veranstalters sind berechtigt, diese Angaben im rechtlich zulässigen Umfang zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).
4. Rechte und Pflichten
Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot wesentlichen Informationen, insbesondere zu Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren, Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen, zulässiger Ticketform, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnung, Verhaltensregeln und sonstigen wesentlichen Umständen, werden vom Veranstalter oder durch vivenu im Auftrag des Veranstalters kommuniziert.
Diese Informationen und Regelungen werden vom Endkunden mit Abschluss des Kaufvorgangs zur Kenntnis genommen und sind Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Endkunde.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen und Beschränkungen erfüllen kann und will. Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahme zu verweigern oder eine Veranstaltung zu beenden, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder gegen geltende Regelungen verstoßen wird.
Besteht ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, Betrug, Manipulation, rechtswidrige Nutzung, einen Verstoß gegen diese AGB oder gegen sonstige Veranstaltungsbedingungen oder auf einen entsprechenden Umgehungsversuch, ist der Veranstalter oder vivenu im Auftrag des Veranstalters berechtigt, ein Ticket vor oder während der Veranstaltung vorübergehend zu sperren oder für ungültig zu erklären. Vor einer endgültigen Maßnahme soll dem Endkunden, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Gesetzliche Rechte des Endkunden bleiben unberührt.
Beschädigungen, Verlust oder das Abhandenkommen von Tickets sind dem Veranstalter oder vivenu unverzüglich mitzuteilen. Für verlorene oder abhandengekommene Hardtickets besteht kein Anspruch auf Ersatzbeschaffung, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung, insbesondere örtlich und zeitlich, sowie gegebenenfalls auf den zugewiesenen Sitzplatz, die Sitzgruppe oder die jeweilige Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über die vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie für deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung ausschließlich der Veranstalter verantwortlich ist. vivenu ist hierfür grundsätzlich nicht verantwortlich, soweit vivenu nicht selbst eine eigene gesetzliche Pflicht verletzt.
vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter hinsichtlich seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu übernimmt auch keine Pflicht, Veröffentlichungen oder Informationen des Veranstalters auf Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen.
vivenu übernimmt keine Gewähr für eine ununterbrochene Erreichbarkeit oder Nutzbarkeit der vivenu-Services. Verzögerungen, Übertragungsfehler, Speicherausfälle oder vergleichbare technische Störungen können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Vorübergehende Unterbrechungen der Website oder einzelner Dienste, insbesondere im Rahmen von Wartungsarbeiten, bleiben vorbehalten.
5. Weitergabe von Tickets
Tickets dürfen grundsätzlich weitergegeben werden, sofern nicht für einzelne Veranstaltungen, Ticketarten oder Ticketkategorien besondere Einschränkungen gelten. Für personalisierte Tickets ist vor einer Weitergabe oder Umschreibung die Zustimmung des Veranstalters einzuholen. Hierfür kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr anfallen, sofern diese vorab transparent mitgeteilt wird.
Sofern Tickets über eine auf der Website bereitgestellte Wiederverkaufsfunktion weiterveräußert werden können, gelten die nachstehenden Bedingungen. Die Wiederverkaufsfunktion steht nur für Tickets zur Verfügung, die ordnungsgemäß über die vivenu-Services erworben wurden.
Der Veranstalter kann die Wiederverkaufsfunktion für einzelne Veranstaltungen, Ticketarten, Kategorien oder Zeiträume aus sachlichem Grund einschränken oder ausschließen, insbesondere aufgrund vertraglicher Vorgaben von Partnern, veranstaltungsbezogener Beschränkungen oder behördlicher Auflagen. Ein Anspruch auf Stornierung oder Weiterverkauf besteht nicht.
Mit dem Einstellen eines Tickets in den Wiederverkauf erklärt der Erstkäufer verbindlich, das Ticket zu den im Wiederverkaufsprozess ausgewiesenen Bedingungen an den Veranstalter oder an einen Zweitkäufer zu übertragen, sobald ein Zweitkäufer das Ticket wirksam erwirbt. Im Falle eines erfolgreichen Weiterverkaufs wird das ursprünglich an den Erstkäufer ausgestellte Ticket storniert oder invalidiert und ein neues Ticket für den Zweitkäufer erstellt.
Der Veranstalter kann für den Wiederverkauf feste Preise oder Preisrahmen vorgeben. Etwaige Gebühren im Zusammenhang mit dem Wiederverkauf werden im Prozess gesondert ausgewiesen. Der Erstkäufer wird über den Status des zum Wiederverkauf angebotenen Tickets per E-Mail informiert. Er kann das Ticket bis zum Zeitpunkt des wirksamen Kaufs durch einen Zweitkäufer aus dem Wiederverkauf entfernen, sofern technisch noch möglich.
Ein über die Wiederverkaufsfunktion erworbenes Ticket kann vom Zweitkäufer unter den gleichen Voraussetzungen erneut zum Wiederverkauf angeboten werden.
6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets
Soweit es sich um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht für Verbraucher grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
Eine Stornierung eines bereits erworbenen Tickets ist grundsätzlich nicht möglich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Der Gutscheinbetrag kann zum Bezug von Tickets für andere Veranstaltungen des Veranstalters eingelöst werden. Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt 30 Monate ab Ausstellungsdatum, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Gültigkeit vorgesehen ist.
Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, kann der Veranstalter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Endkunden eine Ersatzveranstaltung anbieten oder die Gültigkeit des Tickets auf eine andere Veranstaltung übertragen. Eine Rückgabe des Tickets oder eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt in diesen Fällen nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Endkunde der Ersatzleistung aus berechtigten Gründen nicht zugemutet werden kann.
In allen übrigen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage hat der Endkunde die nach den gesetzlichen Bestimmungen bestehenden Rechte auf Rückabwicklung, Erstattung oder sonstige Abhilfe.
Eine Änderung gilt als wesentlich, wenn sich die Veranstaltung nach objektiver Betrachtung so verändert, dass sie von der ursprünglich gebuchten Veranstaltung erheblich abweicht.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Transaktionswert der betroffenen Bestellung, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.
Soweit vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig wird oder gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gelten die vorstehenden Haftungsregelungen entsprechend für vivenu, soweit vivenu nach zwingendem Recht überhaupt haftet. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängeln einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder verspätetem Zugang von Hardtickets oder Einschränkungen der vivenu-Services, soweit vivenu diese nicht selbst zu vertreten hat und soweit gesetzlich zulässig.
8. Schlussbestimmungen
Diese AGB gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor, soweit solche Bestimmungen nicht zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen.
Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, soweit der Endkunde nicht Verbraucher ist oder zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Ist der Endkunde Verbraucher, bleiben die zwingenden Vorschriften des Verbraucherschutzrechts unberührt. Ist der Endkunde kein Verbraucher, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters; für Streitigkeiten zwischen dem Endkunden und vivenu gilt der Sitz von vivenu, soweit rechtlich zulässig.
Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist oder über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse verfügt, sofern er nicht Verbraucher ist oder der Vertrag im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit geschlossen wird.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
